Weshalb die BWA zur Steuerung Ihres Unternehmens nicht geeignet ist

Viele Unternehmer steuern ihr Unternehmen mittels Bauchgefühl und Kontostand. Wenn beide Faktoren stimmen, wird schon alles gut sein. Zudem erstellt der Steuerberater monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). "Wenn etwas schief läuft, kann das der BWA entnommen werden und mein Steuerberater wird mich schon rechtzeitig darauf hinweisen". Das ist ein Trugschluss, denn es ist nicht die primäre Aufgabe des Steuerberaters. Der Steuerberater verarbeitet Ihre vergangenheitsorientierten Zahlen zu monatlichen BWAs oder Jahresabschlüssen und erstellt Ihre Steuererklärung unter Berücksichtigung  sämtlicher handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Das alles ist komplex genug, weshalb die aktive Unternehmenssteuerung nicht zu den primären Aufgaben des Steuerberaters zählen kann.

 

Sie als Unternehmer sind daher gefragt und müssen für Ihr Unternehmen die richtigen Entscheidungen treffen. Also bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als doch wieder die fein säuberlich abgelegte BWA herauszusuchen?

 

Die Antwort lautet: Nein! Lassen Sie die BWA dort, wo Sie sie abgelegt haben. Natürlich muss Ihnen Ihr Steuerberater eine BWA für Ihren Monatsabschluss erstellen, aber zur aktiven Unternehmenssteuerung ist sie meiner Meinung nach nicht geeignet.

Weshalb ich diese Meinung vertrete, möchte ich Ihnen an drei Punkten näher erläutern:

 

Die BWA spricht nicht Ihre Sprache:

In der Regel umfasst eine BWA mehrere DIN-A4-Seiten mit einer Vielzahl von Informationen. Diese haben natürlich alle ihre Daseinsberechtigung, aber verstehen Sie auch alles? Wenn einmal etwas schief laufen sollte, können Sie auch die Ursachen dafür erkennen?

 

Wie sollen Sie Ihr Unternehmen aktiv mit einem Instrument steuern, welches nicht Ihre Sprache spricht und sich auf die für Sie wichtigsten Eckwerte konzentriert?

 

Die BWA liefert Ihnen keinen Vergleichsmaßstab:

In Ihrer BWA wird selbstverständlich Ihr vorläufiges Betriebsergebnis ausgewiesen. Es sagt jedoch nichts darüber aus, ob dieses vorläufige Betriebsergebnis gut oder schlecht ist. Hätte es vielleicht können besser sein? Reicht es, um Ihre gewünschten Jahresziele erreichen zu können? Sie brauchen einen  zukunftsorientierten Vergleichsmaßstab um das beurteilen zu können.

 

Es leuchtet jedem Autofahrer ein, dass eine Geschwindigkeit von 90 km/h noch nichts darüber aussagen vermag, ob man situationsgerecht fährt. Auf der Autobahn ist man bei dieser Geschwindigkeit ein Verkehrshindernis; innerorts dagegen läuft man Gefahr seinen Führerschein zu verlieren.

 

Viele Unternehmer vergleichen auch gerne den aktuellen Umsatzes mit dem Umsatz einer Vorperiode. Auch das ist keine gute Idee, denn die Vorperiode hat nichts mehr mit dem jetzt und heute zu tun. Vielleicht haben Sie zwischenzeitlich zusätzliches Personal eingestellt, oder Ihre Mietausgaben haben sich erhöht. Dann wird der Umsatz der Vorperiode sicherlich nicht mehr zu Ihrer aktuellen Situation passen.

 

Die BWA ist häufig unvollständig:

In der Regel werden in der BWA erstmal Belege verbucht. In den wenigsten kleinen Unternehmen werden unterjährig auch Lager- bzw. Bestandverbuchungen durchgeführt, weil sich viele Unternehmer ungern mit Themen wie Inventur oder der Bewertung von halbfertigen und fertigen Erzeugnissen beschäftigen. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung holt Ihr Steuerberater das selbstverständlich nach und bucht zudem weitere Sachverhalte wie bspw. Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen. 

 

Die BWA zeigt Ihnen daher unterjährig ein falsches Bild, wie nachfolgendes Beispiel verdeutlichen soll:

 

Sie planen, im Februar eine Großbaustelle fertigzustellen und abzurechnen. Damit alles gemäß Ihrem Zeitplan reibungslos verläuft, kaufen Sie bereits Mitte Januar das komplette Material ein. In Ihrer BWA vom Januar wird der Rechnungsbetrag dieses Einkaufes als Materialaufwand verbucht, unabhängig davon, ob das Material auch tatsächlich bereits verbraucht und abgerechnet wurde. In diesem Fall würde die BWA vom Januar ein schlechtes

Betriebsergebnis oder sogar einen Verlust ausweisen, da Sie den Großauftrag erst im Februar realisieren werden.

Zusammenfassung

Weshalb die BWA zur Steuerung Ihres Unternehmens nicht geeignet ist, konnten Sie in diesem Artikel erfahren.

Wenn Sie das nächste Mal Ihre BWA in den Händen halten, beantworten Sie doch bitte mal wahrheitsgemäß die nachfolgende Fragen:

  • Spricht diese BWA meine Sprache? Verstehe ich alles?
  • Liefert mir diese BWA einen Vergleichsmaßstab? Weis ich wirklich, ob das ausgewiesene Betriebsergebnis gut oder schlecht ist?
  • Zeigt mit diese BWA das tatsächliche Bild meines Unternehmens, oder fehlen wichtige Buchungen?

Vielmals wird versucht, diese Probleme mit einer sogenannten "qualifizierten BWA" zu lösen. Das bedeutet, dass Sie sich unterjährig mit Themen wie Inventur und der Bewertung von halbfertigen und fertigen Erzeugnissen beschäftigen dürfen. Das Grundsatzproblem bleibt aber meiner Meinung nach wie vor bestehen:

 

Die BWA wird dadurch weiterhin nicht Ihre Sprache sprechen! 


Autor:

Michael Hanusch

Unternehmensberatung Hanusch

Am Steingräbel 21

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